Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Artikel 1. Anwendbare allgemeine Geschäftsbedingungen

Nur das Angebot des Verkäufers, die vom Verkäufer unterzeichneten Verträge, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verkäufers sind zwischen den Parteien unter Ausschluss aller anderen Dokumente bindend.

Die von unseren Vertretern und Vermittlern getroffenen Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

Artikel 2. Angebote

Ein von uns abgegebenes Angebot ist erst nach schriftlicher Bestätigung der Auftragsannahme verbindlich. Angebote sind nur für einen Zeitraum von 14 Tagen gültig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns das Recht vor, das Angebot als null und nichtig zu betrachten oder den Preis oder die Mengen zu ändern. Die vom Kunden auf dem Bestellschein oder in unserem Angebot vorgenommenen Änderungen können uns nicht entgegengehalten werden, es sei denn, wir haben alle geänderten Punkte ausdrücklich und schriftlich akzeptiert. Wir sind nur dann verpflichtet, mit der Ausführung der Bestellung zu beginnen, wenn ein ausbedungener Vorschuss geleistet wurde. Dasselbe gilt für jede zusätzliche Bestellung. Bei der Bestellung kann der Kunde auf einfache schriftliche Anfrage um die Identifizierung eines Referenzmusters gemäß den geltenden europäischen und belgischen Normen ersuchen. Das Angebot wird auf der Grundlage der Informationen erstellt, die der Kunde dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat. Der Verkäufer ist für die Richtigkeit dieser Daten nicht verantwortlich.

Artikel 3. Der Preis

Die vereinbarten Preise bleiben für einen Zeitraum von drei Monaten unverändert. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Preise zu erhöhen, wenn die Kosten für Material, Löhne, Sozialabgaben oder sonstige Kosten seit dem Datum des Vertragsabschlusses gestiegen sind und soweit wir nicht für eine Verzögerung bei der Vertragserfüllung haften. Die Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich immer zzgl. MwSt. Jede Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes oder jeder anderen Steuer zwischen Bestellung und Lieferung geht zu Lasten des Kunden. Der erteilte Auftrag kann nicht geändert werden, es sei denn, es wurde eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden getroffen.

Artikel 4. Auflösung des Vertrags

Der Vertrag gilt im Falle eines Konkurses, der Anwendung des Gesetzes über die Kontinuität von Unternehmen, der Zulassung zur kollektiven Schuldenvermittlung oder jeder anderen Form der Liquidation des Vermögens des Kunden von Rechts wegen als gelöst.

Der Verkäufer hat sofortigen Anspruch auf Bezahlung aller bis zu diesem Zeitpunkt gelieferten Leistungen und Waren, unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf vollständige Entschädigung.

Darüber hinaus kann der Vertrag ohne vorherige gerichtliche Intervention per Einschreiben auf Kosten des Kunden aufgelöst werden, wenn der Kunde nach zehn Werktagen nach einer eingeschriebenen Inverzugsetzung weiterhin mit der Zahlung der überfälligen Rechnungen in Verzug ist, oder im Falle einer anderen festgestellten Vertragsverletzung.

Die Auflösung findet an dem auf der Bescheinigung über die Zustellung des Einschreibens angegebenen Datum statt.

Im Falle einer einseitigen Vertragsauflösung durch den Kunden oder im Falle einer gerichtlichen Vertragsauflösung zum Nachteil des Kunden wird eine im voraus vereinbarte Pauschalentschädigung in Höhe von 30 % des vereinbarten Preises fällig, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, einen höheren Schaden nachzuweisen und dafür eine Entschädigung zu verlangen.

Diese Entschädigung kann von den Parteien nicht verringert werden, und die Parteien vereinbaren, dass dieser Schaden den vermuteten potentiellen Schaden darstellt.

Wird der Vertrag gerichtlich zum Nachteil des Verkäufers aufgelöst, schuldet dieser dem Kunden die gleiche Entschädigung.

Artikel 5. Lieferfristen

Sofern nicht anders angegeben, sind die in unseren ergänzenden Bedingungen genannten Fristen nicht bindend und rein indikativ. Dabei gilt, dass sie im angemessenen Rahmen die von unserem Willen unabhängigen Risiken berücksichtigen. Wenn eine anormale Verzögerung auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen ist, kann unsere Haftung nur nach einer eingeschriebenen Inverzugsetzung geltend gemacht werden, in der wir aufgefordert werden, den Vertrag innerhalb einer angemessenen Frist auszuführen. Ist in unseren ergänzenden Bedingungen eine verbindliche Frist genannt, dann ist unsere Haftung nach einer erfolglos gebliebenen Inverzugsetzung auf EUR 10,00 pro Werktag der Verzögerung begrenzt, mit einem Höchstwert von 10 % des Vertragswertes. Die vom Verkäufer angegebenen Lieferfristen beginnen in jedem Fall erst nach schriftlicher Bestätigung oder nach (teilweiser) Erfüllung des Vertrages durch den Verkäufer.

Bestellte Waren müssen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, spätestens drei Monate nach der bestätigten Bestellung abgenommen werden. Geschieht dies nicht, dann behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung als aufgelöst zu betrachten, unbeschadet der Zahlung von Schadenersatz durch den säumigen Käufer.

Artikel 6. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Kunden über. Wenn der Kunde die Waren abholt, erfolgt die Lieferung zu dem Zeitpunkt, da die Waren dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Wenn die Waren vom Verkäufer transportiert werden, erfolgt die Lieferung, wenn die Waren dem Kunden auf dem Transportmittel zur Verfügung gestellt werden. Eine Lieferung an ein Warenlager ist nur möglich, wenn die Zufahrtswege zum Warenlager zugänglich sind.

Artikel 7. Eigentumsvorbehalt

Alle vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und der zusätzlichen Dienstleistungen und Kosten im Eigentum des Verkäufers. Bleibt der Kunde in Verzug, muss die Ware auf erste Aufforderung hin unverzüglich und auf Kosten des Kunden an den Verkäufer zurückgesandt werden, unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf vollständige Entschädigung. Für den Fall, dass der säumige Kunde in Konkurs geht, die Anwendung des Gesetzes über die Kontinuität von Unternehmen beantragt oder auf andere Weise seine Aktivitäten eingestellt hat, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die verkauften Waren durch einen einfachen Antrag, der an die Person gerichtet ist, die die fraglichen Waren besitzt, einzufordern.

Artikel 8. Haftungsausschluss - Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt sind wir nicht verpflichtet, unsere Verpflichtungen weiterhin zu erfüllen. Als höhere Gewalt gelten unter anderem die folgenden Umstände: Streik, Brand, schlechte Witterungsbedingungen, welche die weitere Ausführung unmöglich machten, allgemeiner Versorgungsengpass, erhebliche Lieferverzögerung unserer eigenen Lieferanten, Unfälle, Kriege, Naturkatastrophen, Regierungsbeschlüsse, die eine weitere Ausführung unmöglich machten, Rohstoffknappheit, Epidemie oder Pandemie usw.

Wenn die Lieferung aufgrund höherer Gewalt vorübergehend ausgesetzt wird, verlängert sich die Lieferfrist ohne Anspruch auf Entschädigung.

Artikel 9. Entlastung

Der Verkäufer kann für die Folgen eines geringfügigen, gewöhnlichen und/oder schwerwiegenden Fehlers seinerseits und/oder seiner Beauftragten nicht haftbar gemacht werden.

Der Verkäufer haftet nur im Falle von Vorsatz.

Die Haftung des Verkäufers ist in jedem Fall auf den Betrag (den Preis) beschränkt, der in dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag enthalten ist.

Darüber hinaus kann der Verkäufer nur für Schäden verantwortlich gemacht werden, die direkt durch die gelieferten Waren verursacht wurden. Der Verkäufer ist unter keinen Umständen für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn haftbar.

Unter keinen Umständen kann der Verkäufer für Schäden haftbar gemacht werden, die durch unvorsichtigen oder unsachgemäßen Gebrauch der gelieferten Waren entstanden sind oder verursacht wurden.

Wenn der Verkäufer Produkte liefert, die er von einem Drittlieferanten bezogen hat, ist er nicht verpflichtet, eine größere Garantie zu leisten als die, zu der der Drittlieferant verpflichtet ist.

Artikel 10. Garantien und Reklamationen

Die Angaben in unseren Katalogen und Prospekten können variieren. Sofern nicht anders schriftlich festgelegt, dienen unsere Muster, Farben und Maße, Gewichte und andere Daten nur als ungefähre Beschreibung unserer Produkte, und Abweichungen von diesen, welcher Art auch immer, können vom Käufer niemals geltend gemacht werden, um entweder die Annahme oder die Zahlung zu verweigern oder um Stornierung oder Schadenersatz zu fordern.

Die Garantie des Herstellers kann niemals über die Reparatur oder den einfachen Austausch der fehlerhaften Ware hinausgehen, unter Ausschluss jedes anderen Eingriffs und dies in Abweichung von Art. 1644 des Zivilgesetzbuches (Belgien). Jeglicher anderer Schadenersatz ist ausgeschlossen.

Im Falle einer begründeten Beanstandung hat der Verkäufer das Recht, entweder die Ware zu reparieren oder sie durch eine gleichartige Ware zu ersetzen. Die Waren werden gegebenenfalls auf Kosten des Kunden an den Sitz des Verkäufers versandt.

Nicht durch die Garantie abgedeckt und keinen Anlass zu Beanstandungen geben:

  • Fehler, die mit dem bloßen Auge aus einem Meter Entfernung nicht sichtbar sind. Die Waren müssen trocken und nicht unter Gegenlicht inspiziert werden.
  • Haarrisse, Windrisse oder Ausschläge, die spezifisch für ein Produkt sind.
  • Der Glanzverlust, da dieser von der Nutzung und Pflege der Oberfläche abhängt.
  • Effloreszenz und Kalkausschlag.
  • Die als zweite Wahl, kommerzielle Wahl, dritte Wahl, Partie oder Abfall angegebenen Waren.

Verschiedene Produkte werden nur aus natürlichen Rohstoffen hergestellt, so dass Farbunterschiede bei ein und demselben Produkt nicht völlig ausgeschlossen werden können. Diese Farbunterschiede sind niemals ein Grund für die Ablehnung unserer Produkte oder für eine Preissenkung. Eine gute Farbnuancierung erhält man ab 30 m² und wenn die Produkte aus mindestens drei Packungen gemischt werden.

Unter bestimmten klimatischen Bedingungen kann es an der Oberfläche von Betonprodukten zu Kalkausschlag kommen. Die Qualität des Produkts wird dadurch in keiner Weise beeinträchtigt. Durch Regen und Nutzung wird dieser Kalkausschlag binnen absehbarer Zeit verschwinden. Kalkausschlag ist daher kein Grund für die Ablehnung der Produkte oder für eine Preissenkung.

Sichtbare Mängel oder Konformitätsmängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden waren und die der Kunde nach der Prüfung in zumutbarer Weise feststellen kann, gelten als sofort akzeptiert, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung anwesend ist. Wenn der Kunde bei der Lieferung nicht anwesend ist, muss er den Verkäufer innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Lieferung und vor der Verarbeitung der Waren und/oder Materialien per Einschreiben über etwaige Einwände informieren. Die Reklamation ist unzulässig, wenn die Waren und/oder Materialien verarbeitet worden sind.


Reklamationen bezüglich einer nicht konformen Lieferung und/oder eines versteckten Mangels, der zum Zeitpunkt der Lieferung nicht festgestellt werden konnte, müssen dem Verkäufer mittels eines detaillierten Einschreibens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Feststellung des Mangels, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Lieferung, mitgeteilt werden.
Reklamationen und Gewährleistungsansprüche sind an den Verkäufer zu richten. Die Kaufrechnung und der Aufkleber mit dem Herstellungsdatum auf der Verpackung sowie eine Beschreibung des Problems mit einem Foto müssen unter Androhung der Unzulässigkeit dem Schreiben beigefügt werden. Bei Nichteinhaltung der Lagerungs-, Installations- und Wartungsbedingungen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Sollte eine finanzielle Intervention angemessen sein, so darf sie auf keinen Fall den Verkaufspreis der gelieferten Waren und/oder Materialien, wie in unseren Tarifen angegeben, nach Abzug aller gewährten Rabatte und Nachlässe übersteigen.

Artikel 11. Bezahlung

Jede Streitigkeit in Bezug auf die versandte Rechnung muss dem Verkäufer per Einschreiben innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Rechnungsdatum mitgeteilt werden.

Ist dies nicht der Fall, besteht die unwiderlegbare Vermutung, dass die Rechnung akzeptiert wurde.

Darüber hinaus entbindet ein Protest den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Rechnungen in bar am Sitz des Verkäufers zahlbar.

Jede Rechnung, die am Fälligkeitsdatum nicht bezahlt wird, wird von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung um die üblichen Verzugszinsen erhöht, die dem in Artikel 5 des Gesetzes vom 02.08.2002 über Zahlungsverzug festgelegten Zinssatz entsprechen und sich auf mindestens 12 % belaufen.

Darüber hinaus wird bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag der Rechnungsbetrag ohne Inverzugsetzung als feste Entschädigung um 10 % erhöht. Dieser Pauschalbetrag dient als Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten, die durch die Nichtzahlung verursacht wurden, und unbeschadet des Rechts des Gläubigers, eine Entschädigung für andere, nicht allein durch die Nichtzahlung verursachte Verluste zu fordern.

Die verspätete Zahlung einer Rechnung hat zur Folge, dass andere Rechnungen, für die gegebenenfalls eine Zahlungsfrist eingeräumt worden war, sofort fällig werden, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.

Leistet der Kunde die vereinbarten Zahlungen, auch wenn es sich um Teilzahlungen handelt, nicht fristgerecht, so ist der Verkäufer darüber hinaus berechtigt - ohne vorherige Ankündigung - die Leistung auszusetzen, bis der Kunde seine Zahlungsverpflichtung vollständig erfüllt hat.

Die Aussetzung kann keine Entschädigung des Kunden nach sich ziehen.

Artikel 12. Datenschutz

Der Verkäufer und der Kunde erkennen an, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen ihres Vertrags / ihrer Verträge der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) unterliegt.

Der Verkäufer hat eine Datenschutzerklärung auf seiner Website veröffentlicht.

Artikel 13. Teilbarkeit

Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eines Angebots, eines Bestellscheins oder eines Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Kunden nichtig, ungültig und/oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit und/oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eines Angebots, eines Bestellscheins oder eines Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Kunden.

Die von der Nichtigkeit betroffenen oder ungültigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eines Angebots, eines Bestellscheins oder eines Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Kunden bleiben für den gesetzlich zulässigen Teil verbindlich. Die ungültige, nichtige und/oder nicht durchsetzbare Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung ist ipso jure durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung oder einen Teil einer Bestimmung zu ersetzen, die den Absichten der Parteien am ehesten entspricht.

Artikel 14. Gerichtsstand - Anwendbares Recht

Alle unsere Verkäufe, einschließlich der Verkäufe ins Ausland, unterliegen belgischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (CISG) und des Internationalen Übereinkommens über die Verjährungsfrist für den internationalen Warenverkauf vom 14.06.1974. Im Falle eines Rechtsstreits sind ausschließlich die Gerichte von Hasselt zuständig.

Artikel 15. Innergemeinschaftliche Mehrwertsteuerregelung

In Ermangelung einer Mitteilung des Kunden über seine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beschränken wir unsere diesbezüglichen Recherchen auf die üblichen Quellen.
Der Kunde soll die auf der Rechnung angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer überprüfen und uns sofort informieren, wenn diese nicht korrekt ist. Wenn wir keine Anmerkungen erhalten, betrachten wir diese Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als korrekt, und der Kunde wird für eventuelle Verstöße voll haftbar gemacht. Der Käufer muss den Verkäufer im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen von jeglichem Schaden freistellen.